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Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) – enger Kooperationspartner von SALO+PARTNER – hat bei der anstehenden Überarbeitung des Medienstaatsvertrags Stellung im Hinblick auf die Barrierefreiheit des Medienangebots Stellung bezogen.

Bis September 2020 ist die EU-Richtlinie 2018/1808 in deutsches Recht umzusetzen. Im vorliegenden Arbeitsentwurf des Medienstaatsvertrags sind die Vorgaben dieser Richtlinie jedoch weder europarechtskonform ausgestaltet worden, noch entsprechen sie den Vorgaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).

Die Richtlinie sendet ein deutliches Signal an die Mitgliedsstaaten zur Schaffung verbindlicher Regelungen, damit sich das Angebot an barrierefrei zugänglichen medialen Angeboten für Menschen mit Behinderungen, d. h. konkret mit Audiodeskription, Untertiteln und Gebärdensprache, stetig erhöht. Verpflichtet sind öffentlich-rechtliche und private Anbieter gleichermaßen. Die bislang schon geltende und auch künftig vorgesehene Regelung wird diesem Anspruch aber nicht gerecht. Die Rundfunkanbieter „sollen“ demnach – müssen aber nicht – barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen und das auch nur nach ihren wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten.

SALO+PARTNER unterstützt die Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bunds und zahlreicher weiterer Behindertenverbände zu einer weiterführenden Überarbeitung des Medienstaatsvertrags.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des DGB.

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